Abobedingungen

  • AbonnentInnen erhalten einen Bund von Einzelkarten, die entsprechende Konzertkarte ist bei der jeweiligen Veranstaltung mitzubringen und dem Einlasspersonal unaufge-
    fordert vorzuweisen.
  • Die Einzelkarten der Abonnements sind übertragbar. Für ermäßigte Konzertkarten (z.B.: Jugendliche), die weitergebeben werden, muss eine Aufzahlung geleistet werden, sofern der Grund der Ermäßigung nicht mehr gegeben ist.
  • Ein Abonnement gilt für die Dauer einer Konzertsaison und verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sollte bis 1. Juli der laufenden Spielzeit weder von Ihnen noch von Seiten des Veranstalters eine Kündigung erfolgen.
  • Abo-Zahlung: AbonnentInnen sind verpflichtet, den vollen Abo-Preis, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, zu bezahlen. Teilzahlungen können in Ausnahmefällen gesondert vereinbart werden.
    Eine anteilige Rückvergütung vom Abo-Preis bei Terminverhinderung ist ausgeschlossen.
  • Programm- und Besetzungsänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe von einzelnen Konzertkarten oder dem Abonnement